Ungewollt schwanger: Was tun, wenn ich das Kind nicht will?

Es war nicht geplant und doch ist es passiert: Du bist schwanger! Die verschiedenen Optionen und zertifizierte Stellen, wo du im Falle einer ungewollten Schwangerschaft hilfreiche Unterstützung erfährst, haben wir hier für dich zusammengestellt.
Sich gegen ein Kind zu stellen, ist eine ausgesprochen schwierige Entscheidung, die nur du alleine treffen kannst und solltest – denn du bist diejenige, die schwanger ist und mit ihrem Entschluss leben muss.

Nimm dir deshalb ausreichend Zeit, über die verschiedenen Optionen nachzudenken. Bei allen Fragen rund um Abtreibung, vertrauliche Geburt, Adoption oder Pflegefamilie kannst du dich - auf Wunsch sogar anonym - an zahlreiche staatliche oder kirchliche Beratungsstellen wenden, die deine Entscheidung respektieren und verständnisvoll auf deine individuelle Situation eingehen. Zum Beispiel erreichst du die Hilfestelle "Schwangere in Not" vom Bundesfamilienministerium rund um die Uhr unter der Nummer 0800/ 40 40 020. Das Hilfetelefon ist kostenlos und anonym. Du kannst dich auch online beraten lassen. Mehr Informationen findest du auch hier:

Abtreibung bei ungewollter Schwangerschaft

Eine Abtreibung ist in Deutschland gemäß §218 StGB zwar rechtswidrig, der Schwangerschaftsabbruch ist jedoch straffrei, wenn
  • die Frau sich aus freien Stücken dafür entscheidet
  • sich vorher bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lässt
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen
  • der Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche von einem Arzt vorgenommen wird

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Vor- und Nachsorge des Eingriffs, die Abtreibung selbst (Kosten zwischen 200 und 600 Euro) muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Hat man kein oder nur ein geringes Einkommen, kann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Im Allgemeinen empfiehlt der behandelnde Frauenarzt eine Praxis, die Abtreibungen durchführt. Wer das nicht möchte, findet auf den Seiten der Bundesärztekammer eine Liste aller zertifizierten Ärzte, Kliniken und Einrichtungen in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Alternative zur Abtreibung: Adoption

Wenn du das Baby nicht behalten willst, eine Abtreibung aber nicht in Frage kommt, kannst du über eine Adoption nachdenken. Dieser Schritt will jedoch gut überlegt sein, denn er ist nach Abschluss des Adoptionsverfahrens nicht mehr rückgängig zu machen. Eine Freigabe zur Adoption kann deshalb frühestens acht Wochen nach der Geburt erfolgen, um der Mutter Zeit zu geben, ihre Entscheidung zu überdenken.

Anonyme Geburt

Falls du dein Kind zur Adoption freigeben möchtest, dabei aber anonym bleiben und keinen Kontakt zum Kind haben willst, besteht die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Dabei kannst du das Baby unter einem selbst gewählten Pseudonym medizinisch sicher und anonym in jeder deutschen Entbindungsklinik, Geburtshaus oder unter Anleitung einer Hebamme - unabhängig von deinem Wohnort - zur Welt bringen. Deine Identität musst du dabei lediglich einmal deiner Beraterin, die wie alle anderen Beteiligten an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, preisgeben.  

Die Beratung, sämtliche Kosten der anonymen Geburt sowie der medizinischen Vor- und Nachsorge werden übernommen und müssen nicht selbst bezahlt werden. Das kostenlose Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung kann bei Bedarf in 18 verschiedenen Sprachen erfolgen. Alternativ stehen eine E-Mail-Beratung und Einzel-Chats zur Verfügung.

Pflegefamilie statt Adoption

Eine Adoption ist dir zu endgültig und du kannst dir vorstellen, dein Kind zu einem späteren Zeitpunkt selbst aufzuziehen? In diesem Fall kann die Unterbringung deines Babys in einer Pflegefamilie eine Lösung in deiner aktuellen Lebenssituation sein. Die Vermittlung in auf ihre Eignung überprüfte Familie erfolgt über das zuständige Jugendamt. Im Allgemeinen behalten die leiblichen Eltern das Sorgerecht und können das Kind regelmäßig zu vereinbarten Zeiten besuchen. Leibliche Eltern und Pflegeeltern werden während der gesamten Dauer der Vollzeitpflege vom Jugendamt betreut.